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Die Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die gültige Regelung zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der Europäischen Union und ist für jede Art von Organisation in der EU und auch außerhalb der EU, sofern personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden oder die Leistung in der EU erbracht wird, verbindlich umzusetzen.

Sie gilt dabei übergeordnet zu den nationalen Normen direkt für alle Mitgliedsstaaten. Durch Öffnungsklauseln können landesspezifische Regelungen, wie zum Beispiel das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Regelungen der DS-GVO ergänzen.

Im Zentrum steht der Schutz von Personen. Dabei sind folgende Grundsätze der DS-GVO zu beachten:

  • Rechtmäßigkeit
  • Transparenz
  • Datenminimierung
  • Zweckbindung
  • Richtigkeit
  • Speicherbegrenzung
  • Integrität & Vertraulichkeit
  • Treu & Glauben

Aufgrund des Erlaubnisvorbehalts der DS-GVO ist das Verarbeiten personenbezogener Daten grundsätzlich verboten, es sei denn eine durch die DS-GVO vergebene Rechtgrundlage legitimiert die Verarbeitung. Eine solche Rechtsgrundlage könnte beispielsweise ein geschlossener (Arbeits-)Vertrag sein, der die Verarbeitung zwingend erfordert.

Als Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen in jeder Situation zur Seite. Gerade bei der Einschätzung von potenziellen Datenschutzvorfällen und im Umgang mit den Aufsichtsbehörden ist die langjährige Erfahrung der VIA Consult von enormem Mehrwert für Sie.

Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess von der Einführung bis hin zur Überwachung Ihrer Datenschutzorganisation.

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